§1 Anmeldung
Der Besuch von vhs-Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung kann in der Regel persönlich, schriftlich, telefonisch, per Post, Fax, Internet oder E-Mail erfolgen. Mit der Anmeldung wird die Kursgebühr fällig, spätestens zu Kursbeginn. Diese ist zu entrichten durch Bareinzahlung oder durch Bankeinzugsermächtigung (ab dem 01.01.2014 per Mandatserteilung) an die vhs.
Sollte ein Kurs bereits belegt sein oder ausfallen oder sollten sich Veränderungen gegenüber der publizierten Kursausschreibungen ergeben, werden Sie verständigt. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vhs.
Bitte beachten Sie:
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Sie erhalten keine gesonderte Anmeldebestätigung
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Wenn Sie von uns nichts hören, gehen Sie zu der im Internet angegebenen Zeit in den gebuchten Kurs
§2 Zahlungsbedingungen
Unser Hauptgebäude ist rollstuhlgerecht eingerichtet. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie für den Kursbesuch Unterstützung benötigen.
Die vhs zieht per Lastschriftverfahren in der Regel die Gebühren sechs Tage vor Kursbeginn ein oder die Kursgebühr ist bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten - außer es wird ein anderer Zahlungstermin vereinbart, z. B. bei Reisen, Sprach- und Integrationskursen. Die Volkshochschulen ziehen die Kursgebühren mit dem SEPA-Lastschriftverfahren ein.
Deshalb benötigen wir:
die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Sie ermächtigen die vhs, von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von der vhs auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer der jeweiligen vhs ist auf der ersten Seite der vhs ersichtlich.
Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Kosten, die der vhs aufgrund nicht aktualisierter Bankverbindung, erfolgten Widerspruchs oder fehlender Kontodeckung entstanden sind, sind vom Zahlungspflichtigen zu tragen.
Bei online-Anmeldungen gilt: Ein entsprechendes Formular wird Ihnen mit der E-Mailbestätigung zugeschickt. Sie können dieses bei Bedarf aber auch auf der jeweiligen Homepage unter "service/downloads herunterladen".
§3 Rücktritt
Persönliche Daten werden für den internen Gebrauch elektronisch gespeichert und unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzrechts. Personenbezogene Daten geben wir nicht an Dritte weiter.
a) durch die vhs:
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wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
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wenn der Unterrichtsort nicht mehr zur Verfügung steht. In diesem Fall wird die gesamte Kursgebühr ohne Abzug erstattet. Die Volkshochschule behält sich nach Absprache mit den Teilnehmenden und Dozenten/innen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vor, den Kurs durch Aufzahlung oder Zeitverkürzung anzubieten.
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wenn die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen, wie etwa höhere Gewalt (inkl. Pandemien) oder Erkrankung des Kursleiters, kurzfristig gegen Erstattung eines ggf. bereits gezahlten Teilnahmeentgelts für ausgefallene Termine abzusagen. Die vhs wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Dieser wird den Kunden, die von der Absage betroffen sind, unverzüglich angeboten. Hierdurch entsteht keine Verpflichtung der betroffenen Kunden, diesen Ersatztermin anzunehmen und das Teilnahmeentgelt hierfür zu entrichten.
b) durch den/die Teilnehmer/in:
ein Rücktritt bei allen Veranstaltungen ist nur bis eine Woche vor Kursbeginn möglich (Ausnahme Sprachkurse). Die Abmeldung hat persönlich, telefonisch oder schriftlich zu erfolgen. Bei allen Rücktritten wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% der Teilnehmergebühr, mindestens aber 5,- € erhoben. Danach ist kein Rücktritt möglich, auch nicht im Falle einer Erkrankung. Die gesamten Veranstaltungskosten (inkl. Materialkosten, Tickets. Lebensmittelkosten usw.) werden fällig.
Rücktritt von Sprachkursen:
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Ein Rücktritt von Sprachkursen (ausgenommen Wochenendkurse) muss vor dem zweiten Kurstag erfolgen. Ist kein Wechsel in einen anderen Kurs möglich, wird eine Bearbeitungsgebühr von 7,- € erhoben.
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Teilnehmer/-innen, die sich für einen Nachfolgekurs weiter angemeldet haben, können ihre Anmeldung vor Kursbeginn gebührenfrei widerrufen. Nach Kursbeginn gilt Absatz 1. Alle Rücktritte sind schriftlich, telefonisch oder persönlich an die durchführende vhs- Geschäftsstelle zu richten.
§4 Seminare / Reisen
Bei Reisen, Tagesfahrten u.ä. gelten die Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters oder die besonderen Bedingungen der vhs für die ausgeschriebene Reise. Auf die Möglichkeit des Abschlusses von Reiserücktrittsversicherungen wird hingewiesen
§5 Ermäßigungen
Bitte erkundigen Sie sich vor Anmeldung bei der durchführenden vhs über die Möglichkeiten von Ermäßigungen.
§6a Prüfungen
Die Anmeldung für Prüfungen ist nur mit persönlicher Unterschrift möglich. Die Bezahlung bzw. Abbuchung der Prüfungsgebühren erfolgt spätestens zum Anmeldeschluss. Nach dem Anmeldeschluss ist kein Rücktritt mehr möglich.
§6b Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden nachweislich besucht wurden. Diese können nur binnen eines Jahres nach Kursende ausgestellt werden. Für die Erstellung einer Teilnehmerbescheinigung können zusätzliche Gebühren anfallen, die dem Kunden mitgeteilt werden, bevor dieser den Kurs bucht.
§7 Programmänderung
Geringfügige Programmänderungen im Kursverlauf sind vorbehalten. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltungen von der ausgewiesenen Kursleitung durchgeführt werden.
§8 Urheberschutz
Fotografieren, Film- und Tonaufnahmen in den Veranstaltungen der vhs sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt oder in elektronische Systeme eingestellt werden.
§9 Leistungsumfang, Schriftform
Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus den jeweiligen Kursbeschreibungen. Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig. Der Dozent/die Dozentin ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen ohne Zustimmung der vhs nicht berechtigt. Zulässige Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.
§10 Hausordnung
Die Hausordnungen der einzelnen Veranstaltungsorte sind Vertragsbestandteil. Die Teilnehmer*innen erkennen sie als verbindlich an. Schwere Verstöße gegen die Hausordnung berechtigen die vhs, den Teilnehmer*innen von weiteren Kursbesuchen auszuschließen. In allen Gebäuden herrscht ein generelles Rauchverbot.
§11 Haftung
Die Haftung der vhs für Schäden jedwelcher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§12 Datenschutz
Ihre Daten werden von uns ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung gespeichert, verarbeitet und genutzt, es sei denn, Sie willigen ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierten Verwendung der Daten ein. Zu keinem Zeitpunkt werden wir, ohne ausdrückliches Einverständnis, Daten an Dritte weitergeben, es sei denn, wir sind hierzu aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet.
§ 12 a Newsletterversand
Wir informieren wir Sie im Wege des Newsletterversandes über eine Auswahl unserer Kurs- und Veranstaltungsangebote.
Ihre E-Mail-Adresse für den Newsletterversand wird nach Ihrer Einwilligung gespeichert und nur für den Versand der von Ihnen abonnierten Newsletter verwendet.
Die im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Versand unseres Newsletters verwendet.
Sie können die Zusendung des Newsletters bzw. die Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Den Widerruf können Sie uns direkt über den Link im Newsletter oder schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per Fax mitteilen.
§13 Gültigkeit
Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind in diesem Fall durch solche gültigen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommen. Mündliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie mit der Geschäftsleitung der jeweiligen vhs getroffen werden. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.
§14 Steuerliche Vergünstigungen
Das Finanzamt kann vhs-Kurse als Werbungskosten anerkennen, wenn die Kurse der beruflichen Weiterbildung dienen. Die Einzahlungsquittung oder bei Abbuchung der Kontoauszug ist als Nachweis ausreichend.
Bitte beachten Sie die ZUSÄTZLICH gültigen besonderen Geschäftsbedingungen für den Instrumental- und Gesangsunterricht der jeweiligen Volkshochschule.
Altomünster und Hilgertshausen-Tandern
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Unterrichtsdauer pro Woche: 1 x 30 Minuten / 1 x 45 Minuten (außer in den Schulferien)
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Anmeldungen: Neuanmeldungen werden gleitend entgegengenommen (wenn Plätze frei sind), für sie gilt eine 4-wöchige Probezeit
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Dauer/Kündigung: Der Unterricht ist auf ein Schuljahr geplant und bedarf einer 8-wöchigen Kündigung zum 31. August, falls der Unterricht beendet werden soll. Ansonsten verlängert sich der Unterrichtsvertrag automatisch um 1 Jahr. Die Kündigung muss schriftlich an die Geschäftsstelle der vhs Altomünster gesandt werden, eine Abmeldung beim Musiklehrer genügt nicht.
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Bei Wechsel der Lehrkraft oder Gebührenänderung gilt erneut eine 4-wöchige Probezeit.
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Die Lehrkraft erteilt den Unterricht unter Betrachtung der anerkannten Grundsätze einer fortschrittlichen Musikerziehung.
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Stundenausfall: Für vom Teilnehmer abgesagte oder versäumte Lektionen ist eine Lehrkraft nicht ersatzpflichtig (§615BGB); sie können vom Honorar nicht abgezogen werden. Bei längerer Erkrankung der Lehrkraft oder des Schülers entfällt das Honorar nach Ablauf von 4 Wochen. Aus anderen Gründen von der Lehrkraft abgesagte Lektionen werden nachgegeben.
Bergkirchen
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Besondere Geschäftsbedingungen für Instrumental- und Gesangsunterricht:Einzel-/Gruppenunterricht: Musikunterricht ist grundsätzlich als Einzelunterricht zu 30 oder 45 Minuten möglich; Gruppenunterricht als Doppelunterricht (Gitarre) oder Unterricht in Kleinstgruppen zu 2 – 4 Schülern (nur bei Blockflöte) auf Anfrage.
- Einzel-/Gruppenunterricht: Musikunterricht ist grundsätzlich als Einzelunterricht zu 30 oder 45 Minuten möglich; Gruppenunterricht als Doppelunterricht (Gitarre) oder Unterricht in Kleinstgruppen zu 2 – 4 Schülern (nur bei Blockflöte) auf Anfrage.
- Dauer/Kündigung: Die Anmeldung erfolgt für ein Semester und verlängert sich jeweils um ein weiteres Semester, es sei denn, es wird rechtzeitig - 4 Wochen vor Semesterende (jeweils zum 28.02. oder 31.07. jeden Jahres) - schriftlich gekündigt. Die Schüler erhalten pro Semester 17 Unterrichtseinheiten, bei Einstieg während des Semesters entsprechend weniger. In den Ferien oder an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Beginn des Musikunterrichtes ist in der Woche nach Schulbeginn.
- Absage durch den Schüler/Stundenausfall: Vom Schüler abgesagte Stunden – gleich aus welchem Grunde – gelten als gehalten. Von der Lehrkraft abgesagte Stunden werden am Ende des Semesters oder an einem mit vhs und Schüler abgesprochenem Nachholtermin, der auch in Ferien/Feiertag liegen kann, nachgeholt. Ausnahme: bei einem Unterrichtsausfall wegen Erkrankung der Lehrkraft, muss diese Unterrichtsstunde nicht nachgeholt werden (gilt nur 1 x pro Musikschuljahr).
- Gebühren: Der Einzug erfolgt 4 x pro Jahr (am 01.10., 01.12., 01.03. und 01.05.) gemäß der Gebühren-Tabelle. Die Gebührenzahlung ist nur per Lastschrifteinzug möglich. Bei Unterricht im Hause der Schüler werden Fahrtkosten von 3,00 € (innerhalb der Gemeinde Bergkirchen) je Unterrichtseinheit berechnet.
- Konzerte/Vorspielmöglichkeiten: Nach Möglichkeit wird einmal pro Jahr ein Schülerkonzert für die fortgeschrittenen Schüler organisiert. Daneben kann jede Lehrkraft ein Klassenvorspiel mit allen ihren Schülern veranstalten. Letzteres zählt als eine Unterrichtseinheit für die Schüler.
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Weitere besondere Bedingungen für Gesangsunterricht: Gesangsunterricht ist nur als Einzelunterricht möglich (45 Min o. 60 Min – wöchentlich oder 14-tägig).
- Probestunde: eine kostenlose Probestunde ist möglich. Bei anschließender Kursbuchung gilt die Probestunde als 1. Unterrichtsstunde.
- Konzertproben: Haupt- und Generalproben vor Konzerten werden als eine Unterrichtseinheit gerechnet. Weitere erforderliche Proben vor Konzerten müssen als Vorbereitungskurs gebucht werden, die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der Stunden und der Teilnehmer/innen. Sofern bei Konzerten außer der eigenen Lehrkraft weitere Lehrkräfte (z.B. für Klavierbegleitung) beteiligt sind, fällt eine Zusatzgebühr in Höhe von 10,- € bis 20,- € pro TN und für jede weitere Lehrkraft an. Für Schüler, Jugendliche und Studenten gelten bei Teilnahme an Konzerten Sonderbedingungen (Vergünstigungen).
- Ensemblestunden/Korepetitionsstunden: Auf Anfrage möglich: Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gesangslehrkraft oder bei der vhs.
Erdweg
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Dauer: Eine Unterrichtsstunde (Einzelunterricht) beträgt 30 Minuten und wird während eines Semesters, außerhalb der Ferien, 18 mal abgehalten.
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Gebühr: Die Gebühr für 30 Minute Einzelunterricht beträgt 64,00 € im Monat (es werden 5 Monate pro Semester abgebucht).
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Instrumente müssen selber mitgebracht werden.
Röhrmoos
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Einzel-/Gruppenunterricht: Musikunterricht ist grundsätzlich als Einzelunterricht zu 30 oder 45 Minuten möglich; Gruppenunterricht als Doppelunterricht oder Unterricht in Kleinstgruppen zu 2 – 4 Schülern. Auf eine bestimmte Gruppenstärke bei Gruppenunterricht besteht kein Anspruch. Entsprechende Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Entscheidung trifft der jeweilige Instrumentallehrer. Gesangsunterricht ist nur als Einzelunterricht möglich (60 Min wöchentlich oder 14-tägig).
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Wöchentlich findet eine Unterrichtseinheit statt. Der Unterricht wird während des Schuljahres erteilt (max. 36 Unterrichtseinheiten). Die Ferienordnung für öffentliche Schulen gilt entsprechend. Der Vorspieltag gilt als einer der 36 Unterrichtstage.
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Die Aufnahme eines Schülers ist zu jeder Zeit möglich, vorausgesetzt ein Platz ist frei.
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Der Schüler verpflichtet sich, den Unterricht regelmäßig zu besuchen und die gestellten Aufgaben nach Möglichkeit zu erfüllen.
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Der Unterricht verlängert sich automatisch um ein Schuljahr, es sei denn, es wird rechtzeitig - 4 Wochen vor Semesterende (jeweils zum 28.2. bzw. 31.7. jeden Jahres) – gekündigt.
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Sagt der Schüler eine Unterrichtsstunde ab, gilt diese als gehalten (auch bei 14-tägigem Unterricht). Von der Lehrkraft abgesagte Stunden werden – soweit sie nicht nachgeholt werden können – nach Ende des Semesters vergütet. Ausnahme: Entfällt der Unterricht wegen Erkrankung der Lehrkraft, so muss diese Unterrichtsstunde nicht nachgeholt werden. Diese Regelung gilt jedoch nur für 1 Tag pro Musikschuljahr.
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Bei Erkrankung des Schülers ist das begonnene Unterrichtssemester voll zu bezahlen. Bei längerer Krankheit können zwischen den Unterzeichnenden besondere Vereinbarungen getroffen werden.
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Gebühren: Der Einzug erfolgt 4 x pro Jahr im Lastschriftverfahren, jeweils zum 1. Oktober, 1. Januar, 1. März und 1. Juni gemäß der Gebühren- Tabelle. Die Gebührenzahlung ist nur per Lastschrifteinzug möglich.
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Konzerte/Vorspielmöglichkeiten: Nach Möglichkeit wird einmal pro Jahr ein Schülerkonzert für alle Schüler organisiert. Daneben kann jede Lehrkraft ein Klassenvorspiel mit allen ihren Schülern veranstalten.
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Der Lehrer ist verantwortlich für die fachgemäße Ausbildung des Schülers.
Schwabhausen
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Unterrichtsausfall: Für vom Schüler abgesagte Unterrichtsstunden ist die vhs/Lehrkraft nicht nachleistungspflichtig. Von der Lehrkraft abgesagte Stunden werden in Absprache mit Schüler und vhs nachgeholt.
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Gebühr: Die Gebühren werden vierteljährlich (Oktober und Dezember bzw. März und Mai) fällig.
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Instrument bitte mitbringen.